Förderungsmöglichkeiten
Weiterbildung wird gefördert!
Der online-gestützte Weiterbildungsstudiengang ONLINE RADIO MASTER finanziert sich über die Einnahme von Studiengebühren in der Höhe von 1750 Euro pro Semester. Die Gebühren für die Weiterbildung können zum Teil auf Antrag der Studenten von verschiedenen Stellen übernommen oder als Darlehen gewährt werden.
Diese Tabelle (PDF-Datei) stellt eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten dar.
Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen. In vielen Fällen ist Eile geboten, da die Antragsstellung vor Aufnahme des Studiums (oder sogar noch vor Bewerbung für das Studium) notwendig ist! Bitte informieren Sie sich im Detail hierzu.
Deutschlandstipendium
| Art und Höhe | monatliches Stipendium über 300 EUR mind. 2 Semester, max. bis Ende der Regelstudienzeit |
| Wer wird gefördert? | Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen |
Das Deutschlandstipendium wurde erstmals zum Sommersemester 2011 an den deutschen Hochschulen eingeführt.
Mit dem Stipendium, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie von Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen finanziert wird, werden Studierende mindestens zwei Semester lang, maximal aber bis zum Ende der Regelstudienzeit mit monatlich 300 Euro gefördert.
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist ebenfalls dabei und wird auch für die kommenden Semester wieder über eine bestimmte Kapazität an Deutschlandstipendien verfügen.
Weiterführende Informationen zum Deutschlandstipendium des Ministeriums für Bildung und Forschung finden Sie hier.
BAföG
| Art und Höhe | zum Teil als zinsloses Darlehen, zum Teil als Zuschuss |
| Wer wird gefördert? | Hochschul-Absolventen mit Bachelor-Abschluss, die höchstens 30 Jahre alt sind |
Auch für ein Masterstudium kann BAföG bewilligt werden. Allerdings setzt das viele zusätzliche Bedingungen voraus. Die wichtigsten sind:
Dem Master muss ein abgeschlossenes berufsqualifizierendes Bachelorstudium vorausgegangen sein. Es ist nicht notwendig, dass der Master ein konsekutives Studienprogramm zum abgeschlossenen Bachelor-Studium darstellt. Wer einen Diplomabschluss erlangt hat, ist nicht förderungsfähig. Bei Beginn des Masterstudiums darf die Altergrenze von 30 Jahren noch nicht überschritten sein. (Es gibt zwar – wie so oft – auch hier Ausnahmen, aber die sind rar und zum Teil noch umstritten.)
Da die BAföG-Bewilligung daneben auch immer sehr stark von individuellen Ausgangssituationen abhängt, empfiehlt sich die rechtzeitige Kontaktaufnahme zum Studentenwerk Halle. Dort werden auch alle Fragen zur Rückzahlung des Darlehens beantwortet.
Studentenwerk Halle BAföG-Amt
Wolfgang-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle
Tel.: (0345) 68 47 113
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Postanschrift: Postfach 110541, 06019 Halle
www.studentenwerk-halle.de/index.php?id=112021000037
Bildungsurlaub
| Art und Höhe | bezahlte Freistellung von der Arbeit in Höhe von 10 Tagen innerhalb zweier Kalenderjahre |
| Wer wird gefördert? | Alle ArbeitnehmerInnen |
Fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr: Bildungsfreistellung – auch „Bildungsurlaub" – ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.
Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung möglich und erleichtert somit berufstätigen Erwachsenen die Teilnahme am Masterstudiengang.
Der Studiengang Online Radio wird für die Bildungsfreistellung zertifiziert werden.
Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßahmen der Weiterbildung:
www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/ge-bildungsfreistellungsgesetz.pdf
Informationenund Antrag auf Bildungsfreistellung:
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=11365
Bildungsprämie
| Art und Höhe | 1. Prämiengutschein: max. 500 Euro pro Jahr 2. Weiterbildungssparen |
| Wer wird gefördert? | 1. Alle Erwerbstätigen mit max. 25.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro (gemeinsam Veranlagte) Jahreseinkommen 2. alle Erwerbstätigen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. (einkommensunabhängig) |
Wer sich durch Kurse, Seminare oder eben durch ein Studium gezielt weiterbilden und für seinen Beruf dazulernen möchte, kann Anspruch auf die Bildungsprämie haben. Sie besteht aus den Komponenten „Prämiengutschein" und „Weiterbildungssparen", die beide miteinander kombiniert werden können:
- Einen „Prämiengutschein" in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 25.600 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
- Mit dem „Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
Voraussetzung für den Erhalt der Bildungsprämie ist lediglich ein persönliches Beratungsgespräch in einem der vielen Beratungsstellen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Prämie muss vor Beginn des Studiums beantragt werden.
Übersicht über Beratungsstellen:
www.bildungspraemie.info/de/170.php
kostenfreie Rufnummer: 0800262 30 00
Bildungskredit
| Art und Höhe | max. 7200 Euro zinsgünstiges Darlehen |
| Wer wird gefördert? |
Studierende, die höchstens 36 Jahre alt sind |
Der Bildungskredit wird vom Bund bereitgestellt und soll Studierenden unter die Arme greifen und das Studium sichern und beschleunigen. Jegliche Einkommensverhältnisse der Familie spielen dabei keine Rolle.
Die Förderung beträgt 100, 200 oder 300 Euro im Monat (die Höhe muss festgelegt werden, die Dauer der Zahlung kann frei gewählt werden, muss aber mindestens drei Monate betragen) und wird bis zu 24 Monate lang gewährt. Man kann also maximal 7200 Euro erhalten. Später ist die Summe mit (vergleichsweise günstigen) Zinsen zurückzuzahlen.
Einzig beachtet werden muss die Altersgrenze, die bei 36 Jahren liegt. Der Antrag sollte frühestens vier Wochen vor Beginn des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden. Das kann man per Internet erledigen und die Unterlagen dann postalisch innerhalb von zwei Wochen einsenden. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides (i.d.R. 4-6 Wochen Bearbeitungszeit) kann dann der Kreditvertrag mit der KfW Förderbank geschlossen werden, durch die auch die Auszahlung erfolgt.
Bundesverwaltungsamt
50728Köln
Tel.: (0228) 99 35 84 492
www.bildungskredit.de
Sachsen-Anhalt Karriere
| Art und Höhe | Darlehen zwischen 3.000 und 25.000 Euro |
| Wer wird gefördert? | Aufstiegsqualifizierungen zum beruflichen Weiterkommen, Anpassungsqualifizierungen und berufliche Umorientierungen |
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vergibt auf Antrag Darlehen zwischen 3.000 und 25.000 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen. Finanziert werden Aufstiegsqualifizierungen, Anpassungsqualifizierungen und berufliche Umorientierungen, sofern diese keine gesetzlich verpflichtenden Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers darstellen. Der Antrag muss vor Ende des Masterstudiums erfolgen. „Sachsen-Anhalt KARRIERE" wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes kofinanziert. Derzeit ist die Antragstellung nicht möglich, da die Mittel aus der EU noch nicht bewilligt worden sind. Es ist noch nicht absehbar, wann der Antragstopp aufgehoben wird, vor Oktober 2010 ist das eher unrealistisch.
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Tel.:(0800) 56 00 757 (kostenfrei)
Mo-Do:8.00 bis 18.00 Uhr | Fr:8.00 bis 15.00 Uhr
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/sites/bildung/karriere.html
Sachsen-Anhalt Weiterbildung
| Art und Höhe | Übernahme von bis zu 70% der Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrtkosten usw.) |
| Wer wird gefördert? | Unternehmen und Einrichtungen privaten Rechts, d.h. auch Freiberufler |
Bis zu 70% der Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Fahrtkosten u.v.m.) können übernommen werden. Das ist ein Förderprogramm der Investitionsbank für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt. Die Förderung können Unternehmen und Einrichtungen privaten Rechts – d.h. auch Freiberufler selbst – beantragen. Gefördert werden können Unternehmer sowie Beschäftigte von Wirtschaftsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.
Zur Besprechung aller Details existiert eine kostenfreie Hotline der Investitionsbank 0800 56 007 57, die Sie von Mo-Do 8.00 bis 18.00 Uhr sowie Fr 8.00 bis 15.00 Uhr erreichen.
Steuerliche Absetzbarkeit von Fort- und Weiterbildungsgebühren
| Art und Höhe | Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar |
| Wer wird gefördert? | Alle Teilnehmer an Weiterbildungen oder Studiengängen, die nachweisen können, dass die Maßnahme beruflich veranlasst ist |
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar. Teilnehmer an Weiterbildungen oder Studiengängen können die Bildungsgebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass die Maßnahme beruflich veranlasst ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.





