Anrechnung
Außerhochschulisch erworbene Qualifikationen und Kompetenzen können angerechnet werden.
Was bedeutet eine Anrechnung?
Ein Master-Abschluss erfordert, einschließlich des ersten Studiums vor dem Master-Studium, eine Studienleistung von insgesamt 300 Leistungspunkten (LP). In unserem Studiengang studieren Sie 60 LP, damit das Pensum in zwei Jahren berufsbegleitend absolviert werden kann. Sie benötigen daher als Zulassungsvoraussetzung eigentlich den Abschluss eines ersten Studiums (Diplom, Staatsexamen, Magister), der 240 LP entspricht. Zusammen genommen kommen Sie dann auf die gesetzlich geforderten 300 LP.
Besitzen Sie aber einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit weniger als 240 LP (z.B. einen Bachelor-Abschluss mit 180 LP), dann können Berufserfahrungen und entsprechende Kompetenzen bis zu einer Höhe von 60 LP als äquivalent zu Studienleistungen angerechnet werden. Mit 180 LP Erststudium, 60 LP Anrechnung von Berufserfahrung und 60 LP Master-Studium ONLINE RADIO kommen Sie dann auf die für den Master-Abschluss erforderlichen 300 LP. Durch diese Anrechnung sparen Sie bis zu zwei Jahren Studienzeit.
Wie wird angerechnet?
Die Anrechnung erfolgt in Form von individuellen Einzelfallprüfungen mit dem Ziel, äquivalente Kompetenzen zu ermitteln. Die anrechenbaren Kompetenzen sind in einem kompetenzorientierten Zusatz-Curriculum formuliert.
Folgende Schritte müssen beachtet werden:
- Sie reichen bis spätestens 30. September einen oder mehrere Anrechnungsanträge bei uns ein.
- Zu jedem Anrechnungsantrag gehört ein Portfolio mit authentischen Belegen von Tätigkeiten oder Arbeitsergebnissen, die anrechenbare Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
- Die Nachweise müssen zudem kurz von Ihnen schriftlich erläutert bzw. kommentiert werden.
- Für jede Anrechnung eines Moduls à 10 LP muss ein eigener Antrag und ein eigenes Portfolio eingreicht werden.
- Den Anträgen ist eine Kopie des Abschlusszeugnisses des ersten Hochschulabschlusses beizufügen.
- Die gesamten Unterlagen (Portfolio mit Nachweisen) müssen spätestens 3 Monate nach Antragstellung, also spätestens bis zum 31.12. vorliegen.
Die Prüfung der Anträge erfolgt durch eine Anrechnungskommission, bestehend aus zwei Professorinnen bzw. Professoren und einem/r wissenschaftlichen Mitarbeiter(in). Die Kommission teilt Ihnen den Umfang der Anrechnung spätestens bis zum Ende des ersten Semesters mit. Gerne beraten wir Sie auch schon im Vorfeld Ihrer Studienplatzbewerbung, so dass Sie vorab abschätzen können, in welchem Umfang eine Anrechnung möglich sein wird.
In Einzelfällen kann ergänzend eine Anrechnung auf Grundlage einer Einstufungsprüfung erfolgen. Dabei wird der individuelle Kenntnis-, Fähigkeits- oder Fertigkeitsstand einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers in Bezug auf ein bestimmtes Modul mit dem Ziel geprüft, vorhandene, aber nicht durch Portfolio nachgewiesene Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten als äquivalent zu einer bestimmten Modulleistung anzurechnen.
Wie sieht so ein Portfolio aus?
Eine Formblatt zur Anrechnung und zur Erstellung des Portfolio wird in Kürze hier online gestellt.
Was kann angerechnet werden?
Sie haben nachweisbar mindestens 2 Jahre Berufserfahrung und Kompetenzen, die Sie für das Studium und Arbeitsfeld ONLINE RADIO befähigen? Die Nachweise darüber können Sie sich anrechnen lassen.
Hierfür existiert ein Zusatz-Curriculum, in welchem Lernziele und Inhalte beschrieben sind.
Sie stellen für jedes Anrechnungsmodul ein Portfolio zusammen, das z.B. Werkproben, Dokumentationen, Sendungsmitschnitte, Befähigungsnachweise, Qualifikationszeugnisse oder andere 'authentische Belege' zu dem Themenfeld enthält.
Kenntnisse und Fähigkeiten folgender Themen- und Berufsbereiche können angerechnet werden:
- Institutionelle Strukturen des Rundfunkmarktes (10 LP)
- Institutionelle Strukturen des Online-Marktes (10 LP)
- Grundlagen der Rundfunkgeschichte (10 LP)
- Geschichte der Online-Medien (10 LP)
- Journalistische Recherchetechniken (10 LP)
- Interview-Techniken (10 LP)
- Radiojournalistische Beitrags- und Sendungsformen (10 LP)
- Multimediale Beitrags- und Angebotsformen (10 LP)
- Radiojournalistische Produktions- und Redaktionspraxis (10 LP)
- Multimediale Produktions- und Redaktionspraxis (10 LP)
- Techniken der Texterstellung und des radiojournalistischen Schreibens (10 LP)
- Projektentwicklung & -leitung im Multimediabereich (10 LP)
Ihnen fehlt noch etwas?
Können einzelne Kompetenzen im oben genannten Sinn im Moment der Bewerbung nicht nachgewiesen werden, kann von dem Bewerber der studienbegleitende Erwerb dieser Kompetenzen als Auflage gefordert werden. In der Regel können anrechenbare Kompetenzen durch ein entsprechendes zweimonatiges Praktikum erworben werden. Diese Auflagen müssen nicht vor Studienbeginn, sondern erst zum Zeitpunkt des Studienabschlusses erbracht sein. Sie sind also keine Zulassungsvoraussetzung, sondern Voraussetzung für den Erwerb des Titels Master of Arts.
PDF-Datei: ONLINE RADIO MA Anrechnungsordnung
PDF-Datei: ONLINE RADIO MA Zusatz-Curriculum





